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Impressum Reiselounge GbR
Anett Scheffler Martinstr. 11 01662 Meissen
e-mail: reiselounge@t-online.de
www.reiselounge-
meissen.deInhaber: Sandra Winkler & Anett Scheffler
Steuernummer 209/162/02378 Haftung
Alle Informationen sind unverbindlich.
Die Reiselounge GbR übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Für Internetseiten Dritter,die auf das Reisebüro Reiselounge GbR durch
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schließlich deren Betreiber verantwortlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1 Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros näher bezeichnet.
1.2 Das Reisebüro Reiselounge GbR
tritt ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten
Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar
zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das Reisebüro Reiselounge GbR nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer
entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.
1.3 Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge
einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.
2. Anmeldung / Buchung / Reiseinformation 2.1 Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden und gelten bis zur Auftragsbestätigung durch das Reisebüro
Reiselounge GbR als unverbindlich. Mit der Auftragsbestätigung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro Reiselounge GbR verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter
bzw. sonstigen Leistungsträger.
2.2 Die Vertragspflicht vom Reisebüro Reiselounge GbR ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das
Reisebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.
3. Buchungsbestätigung 3.1 Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt.
3.2 Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene
Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
3.3 Flugtickets
werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder per E-Mail als elektronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die
Zustellung / Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises. Linienflugbuchungen können grundsätzlich nur bis zu drei Tage vor Abflug entgegengenommen werden.
3.4 Bei Pauschalreisen erhält der
Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post, per E-Mail oder am Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich.
4. Haftung des Reisebüros 4.1 Angaben über
Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem
Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.
4.2 Das Reisebüro beschränkt seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Körperschäden.
Im Übrigen gilt § 651 h BGB.
5. Umbuchungen / Rücktritt 5.1 Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung
verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als
Ausgleich erwerben konnte.
5.2 Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung
grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und
Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.
5.3 Bis zum Reisebeginn kann der
Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reiseteilnehmer dem
Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.
5.4 Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
sowie einer Reiseabbruchversicherung.
5.5 Bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung wird grundsätzlich eine Stornogebühr von ¥ 150,00 pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife
handeln, kann im Einzelfall die Gebühr höher sein. Wenn eine anderweitige Verwendung des Fluges nicht möglich ist, kann die Stornogebühr bis zu 100 % des Ticketpreises ausmachen.
5.6 Bei Stornierungen von
Flugbuchungen bei Sonder- und Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale in Form eines Prozentsatzes des Reisepreises erhoben. Die Höhe der Pauschale ist in den
Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt.
5.7 Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der
Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie
Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter
unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das Reisebüro von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.
6. Hinweis auf besondere Bestimmungen
6.1 Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen.
Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben
Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des
Reisebüros wird abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig
auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.
6.2 Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
6.3 Das
Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.
7. Zahlungsverkehr
7.1 Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der
Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.
7.2 Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises
mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
7.3 Zahlungen können erfolgen durch: Bankeinzug, Kreditkarte, Überweisung, Barzahlung im Reisebüro
7.4 Für
abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden.
7.5 Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
7.6 Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine,
Voucher u.a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen
Überbringer.
8. Verjährung 8.1 Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern war.
8.2 Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
9. Sonstige Regeln 9.1 Es gilt Deutsches Recht.
9.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags
führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.
9.3 Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers
maßgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.
9.4 Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in
den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB.
Stand 06. Januar 2008
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